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   FG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 6 K 1295/02   

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FG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 6 K 1295/02 (https://dejure.org/2004,21196)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.03.2004 - 6 K 1295/02 (https://dejure.org/2004,21196)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. März 2004 - 6 K 1295/02 (https://dejure.org/2004,21196)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Einordnung der Zahlungen für die Übertragung einer Handelsagentur; Definition des Begriffs des laufenden Gewinns; Abgrenzung des laufenden Gewinns von dem steuerlich begünstigten Veräußerungsgewinn; Besteuerung der Ausgleichzahlung des Handelsvertreters als ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Qualifizierung von Zahlungen, die im Zusammenhang mit der Übertragung einer Handelsagentur vom Nachfolger an den Vorgänger geleistet werden.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Nachfolgevereinbarung, steuerrechtliche Qualifizierung von Zahlungen des Nachfolgevertreters an den Vorgänger für die Verschaffung der Handelsagentur

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1117
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.04.1996 - VIII ZR 44/95

    Heilung der mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung schwebenden Unwirksamkeit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 6 K 1295/02
    Der Inhalt des Vertrages und seine rechtliche Beschaffenheit bleiben dagegen von der Vertragsübernahme unberührt (BGH-Urteil vom 17. April 1996 VIII ZR 44/95, NJW 1996, 2094 ff).

    Möglich ist dies entweder durch dreiseitigen Vertrag oder durch Vereinbarung zwischen der ausscheidenden und der eintretenden Vertragspartei mit Zustimmung der verbleibenden Partei, im Streitfall den Unternehmen (vgl. BGH-Urteil vom 17. April 1996, a.a.O.).

  • BFH, 25.07.1990 - X R 111/88

    Zahlungen des nachfolgenden Handelsvertreters an seinen Vorgänger als laufender

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 6 K 1295/02
    BFH-Urteil vom 25. Juli 1990 X R 111/88, BStBl. II 1991, 218 zu § 89 b HGB a.F.).

    Nach der vom BFH in seinem Urteil vom 25. Juli 1990 (X R 111/88, a.a.O.) vertretenen Auffassung hindert zwar eine Vertragsübernahme nicht das Entstehen eines Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB.

  • BFH, 26.06.1996 - VIII R 67/95

    Zinsanteil bei gestundeten Erbausgleichszahlungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 6 K 1295/02
    Mangels einer speziellen Bewertungsvorschrift im EStG ist § 12 Abs. 3 BewG gemäß § 1 Abs. 2 BewG auch für die Bewertung privater Forderungen im Einkommensteuerrecht maßgebend (BFH-Urteil vom 26. Juni 1996 VIII R 67/95, BFH/NV 1997, 175).
  • BFH, 09.10.1996 - XI R 71/95

    Gewerbebetrieb - Betriebsaufgaben - Heimvorführung - Beraterinnen - Entgeltliche

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 6 K 1295/02
    Wesentliche Betriebsgrundlagen können auch immaterielle Wirtschaftsgüter, und zwar auch immaterielle Werte sein, die üblicherweise in den Geschäftswert eingehen, wie z. B. Geschäftsbeziehungen (BFH-Urteile vom 9. Oktober 1996 XI R 71/95, BStBl. II 1997, 236 m.w.N.; BFH-Urteil vom 12. Juni 1996 XI R 56, 57/95, BStBl. II 1996, 527).
  • BFH, 21.10.1980 - VIII R 190/78

    Abzinsung - Kaufpreisrate - Werbungskosten - Einkünfte aus Kapitalvermögen -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 6 K 1295/02
    Dies gilt auch wenn die Vertragsparteien Zinsen nicht vereinbart oder sogar ausdrücklich ausgeschlossen haben (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1980 VIII R 190/78, BStBl. II 1981, 160).
  • BGH, 20.06.1985 - IX ZR 173/84

    Übergang der Rechte aus Mietbürgschaft

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 6 K 1295/02
    Die - gesetzlich nicht geregelte, in Literatur und Rechtsprechung jedoch anerkannte (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1985, Az: IX ZR 173/84 NJW 1985, 2528, BGHZ 95, 88 m.w.N.) - Vertragsübernahme ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Vertragspartei ausgetauscht wird.
  • BFH, 12.06.1996 - XI R 56/95

    Aufgabe der bisher mit dem veräußerten Betriebsvermögen zusammenhängenden

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 6 K 1295/02
    Wesentliche Betriebsgrundlagen können auch immaterielle Wirtschaftsgüter, und zwar auch immaterielle Werte sein, die üblicherweise in den Geschäftswert eingehen, wie z. B. Geschäftsbeziehungen (BFH-Urteile vom 9. Oktober 1996 XI R 71/95, BStBl. II 1997, 236 m.w.N.; BFH-Urteil vom 12. Juni 1996 XI R 56, 57/95, BStBl. II 1996, 527).
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2004 - 5 K 2526/02

    Ansatz eines Handelsvertreter-Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB im Rahmen der

    Bei dem Anspruch des ausscheidenden Handelsvertreters, der Kraft Gesetzes entsteht, handelt es sich folglich um einen Anspruch, den der Unternehmer zu erfüllen hat (FG Rheinland-Pfalz vom 11. März 2004 6 K 1295/02, EFG 2004, 1117).

    3 HGB oder eine Abwälzungsvereinbarung getroffen wurde, ist im Zweifel durch Vertragsauslegung zu ermitteln (zur Auslegung bei Zahlungen für die Übertragung einer Handelsagentur vom Nachfolger an den Vorgänger vgl. etwa FG Rheinland-Pfalz vom 11. März 2004 6 K 1295/02, EFG 2004, 1117).

    Für die Anwendung des § 89b Abs. 3 Nr. 3 HGB ist es in zeitlicher Hinsicht ausreichend, wenn die Eintrittsvereinbarung und die Beendigung des Vertragsverhältnisses zeitgleich erfolgen (FG Rheinland-Pfalz vom 11. März 2004 6 K 1295/02, EFG 2004, 1114; so auch Wauschkuhn, BB 1996, 1517, 1519).

    Allerdings ist nach Ansicht des Senats schon grundsätzlich zu bezweifeln, ob das zeitliche Moment entscheidendes Kriterium für die Frage der Anwendung bzw. Nichtanwendung des Ausschlusstatbestandes sein kann (zweifelnd auch FG Rheinland-Pfalz vom 11. März 2004 6 K 1295/02, EFG 2004, 1114).

    Aus der vorgenannten Darstellung folgt, dass die EG-Harmonisierungs-Richtlinie dieses zeitliche Moment nicht enthält (FG Rheinland-Pfalz vom 11. März 2004 6 K 1295/02, EFG 2004, 1117) und damit durch die Richtlinie nicht gedeckt ist.

    Im Unterschied zur einkommensteuerlichen Regelung (vgl. dazu Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 11. März 2004 6 K 1295/02, EFG 2004, 1117) ist im Gewerbesteuergesetz eine Steuerermäßigung für die hier vorliegenden Fallgestaltungen nicht vorgesehen.

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 4 K 1347/03

    Wegfall der Hemmungswirkung wegen Prüfungsunterbrechung und spätere

    Ebenso gehe das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung vom 11. März 2004, 6 K 1295/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2004, 1117) von der Existenz eines Geschäftswerts bei einem Handelsvertreter aus.
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